ABRECHNUNG DER BEHANDLUNGSKOSTEN

Sämtliche Leistungen, die in meiner Praxis erbracht werden, werden nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Aufgrund individueller Diagnose- und Behandlungsansätze können die Kosten nicht pauschalisiert werden. Die Kosten sind sofort nach erbrachter Behandlung fällig.

Wer übernimmt die Kosten?

Ob die Kosten der Behandlung von Ihnen selbst zu tragen sind, entscheidet Ihr Versicherungsstatus:
private oder gesetzliche Krankenversicherung (PKV/GKV).

Stets kommen Sie für die Kosten zunächst selbst auf. Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung.

Private Krankenversicherung

Die Liquidation meiner ärztlichen Leistungen erfolgt wie üblich als Privatpatient gemäß §5, Abs. 1-5 GOÄ, sowie §6 Abs. 2 GOÄ.
Die Leistungen sind gegenüber den privaten Krankenkassen grundsätzlich abrechnungsfähig.
Inwieweit die Behandlung von der privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfe voll erstattet wird, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Leistungen, die nicht von der PKV übernommen werden, müssen vom Patienten selbst getragen werden.

Gesetzliche Krankenversicherung

Bei gesetzlich Versicherten zahlen Sie selbst für die erbrachte Leistung. Sie sind sogenannter Selbstzahler.

Kosteninformation für Selbstzahler

Ich möchte die Kosten für Sie möglichst transparent halten, wobei sich erst im Erstgespräch der Leistungsumfang und die daraus resultierenden Kosten herausstellen.

Ich bitte Sie Ihren Termin spätestens 48h vorher abzusagen. Sollten Sie zu dem vereinbarten Termin unentschuldigt fehlen oder den Termin aus sonstigen Gründen versäumen, wird ein Ausfallhonorar berechnet.

Bei Fragen zur Ihrer Abrechnung, kontaktieren Sie mich bitte per Mail: